Gleichzeitig werden die Tunnel sicherheitstechnisch an die Anforderungen des aktuell gültigen Regelwerks (Stand der Technik) und des STSG (Straßentunnelsicherheitsgesetz) angepasst.

Zu den wesentlichen baulichen Maßnahmen gehört:

  • Errichtung von neuen Notruf- und Feuerlöschnischen
  • Erneuerung der Löschwasserversorgung inkl. neuer Löschwasserbecken
  • Umfangreiche Betonsanierungsmaßnahmen und eine Erneuerung der Beschichtung
  • Neue Gewässerschutzanlagen zur Behandlung von Wasch- und Tunnelwässern
  • Umbau der Fahrbahnentwässerung auf Schlitzrinnensystem
  • Erneuerung der Fahrbahndecke
  • Erneuerung der Vorportalbereiche
  • Errichtung neuer bzw. Sanierung bestehender Betriebsgebäude